23.01.2024
Bis zu 70 Prozent Förderung für neue Pelletheizung
In der Pressemitteilung vom 18.01.2024 informierte das DEPI (Deutsches Pelletinstitut GmbH) über die Vorteile des Heizungstausches. Dazu heißt es: „Weil Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft CO2-neutral verbrennt, unterliegen Holz und Pellets nicht der aktuell wieder erhöhten CO2-Abgabe für Brennstoffe wie Heizöl und Gas. Deswegen erfüllen Holz- und Pelletheizungen durchweg den Anteil von 65 Prozent Erneuerbare Wärme, den das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 1.1.2024 stufenweise für alle Neu- und Bestandsbauten vorschreibt.
Der Staat belohnt die Installation von Holz- und Pelletanlagen seit diesem Jahr über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit besonders attraktiven Fördersätzen. Bis zu 70 Prozent Zuschuss für Investitionskosten bis 30.000 Euro sind beim Heizungstausch möglich. Zusätzlich zu dieser Förderung werden besonders emissionsarme Holzheizungen oder wasserführende Pelletkaminöfen mit einem 2.500 Euro hohen Bonus belohnt.
Auch wenn erst Ende Februar 2024 Förderanträge bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können, kann mit dem Einbau der neuen förderfähigen Pelletheizung sofort begonnen werden. Der Zeitpunkt hierfür ist perfekt: Mit dem Förderantrag kann man sich bei einer Auftragserteilung bis Ende August ausnahmsweise bis November 2024 Zeit lassen, das Handwerk hat freie Kapazitäten, alle Pelletkessel-Typen sind direkt lieferbar und Fördermittel ausreichend vorhanden. Vorausschauende Verbraucher nutzen die Gelegenheit jetzt zum Heizungstausch hin zu Pellets.
Detaillierte Informationen zum Heizungstausch und der BEG-Förderung finden Sie unter www.depi.de/foerderprogramme und bei Ihrem auf Pelletanlagen spezialisierten Heizungsbauer, den Sie einfach per Postleitzahlsuche unter www.pelletfachbetrieb.de finden können.“
Beide Bilder bereitgestellt vom DEPI.
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